Allgemeine Geschäftsbedingungen für Caterings

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Cateringverträge zwischen der Kreisler*in (kurz Caterer) und der/dem AuftraggeberIn, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen im letzten Angebot getroffen wurden.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der/des VertragspartnerIn sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot ist freibleibend, soweit nichts Anderes durch den Caterer im Angebot festgelegt ist. Mündliche oder telefonische Angebote benötigen für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch den Caterer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Caterers zustande. Für kurzfristige Bestellungen ist vorab eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme erforderlich. Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes festgelegt ist. Allfällige, unabsehbare, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Das Warenangebot unterliegt saisonal bedingten Veränderungen. Sollten einzelne Artikel des Angebots nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich der Caterer den Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

Alle vom Caterer angelieferten Materialen und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – sowie Materialen und Gegenstände, welche von Dritten kommen, werden der/dem AuftraggeberIn nur leih- bzw. mietweise überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der/die AuftraggeberIn dem Caterer zu ersetzen.

Die Gefahr geht mit der Übergabe durch den Caterer oder einen vom Caterer beauftragten Dritten an die/den AuftraggeberIn über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

Die genannten Preise, insbesondere ausdrücklich angeführte Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführte Leistungen.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.

5. Stornierung

Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung
  • 10 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Leistungen
  • 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
  • 3 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Leistungen

Eine Reduktion oder Anhebung der Gästeanzahl durch die/den AuftraggeberIn nach erfolgter Auftragsbestätigung muss dem Caterer unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.

Bei einer Reduktion wird die Stornogebühr anteilsmäßig verrechnet. Eine Reduktion der Personenanzahl unter 7 Tagen vor der Veranstaltung sowie am selben Tag der Veranstaltung ist nicht möglich.

Es wird der volle Betrag des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

Erfolgt eine Anhebung der Personenanzahl vor diesen 7 Tagen, dient diese dem Caterer als endgültige Personenanzahl und Verrechnungsgrundlage.

6. Sonstige Kosten

Die Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments sowie die Kosten der Zustellung der Speisen und Getränke sind innerhalb des Hauses der Tabakfabrik Linz im Preis inkludiert.

Für alle sonstigen Lieferungen werden die Kosten für Logistik und Service bzw. den Auf- und Abbau sowie die Betreuung vor Ort je nach Leistung und Aufwand vereinbart und in Pauschalen abgerechnet.

Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments von Dritten sind nicht im Preis inkludiert und werden laut Angebot an die/den AuftraggeberIn verrechnet.

7. Haftung

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird die Haftung gegenüber der/dem BestellerIn für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.

8. Höhere Gewalt

Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder die/den AuftraggeberIn noch den Caterer zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt.

9. Versicherung

Allfällige Versicherungen hat die/der AuftraggeberIn selbst abzuschließen.

10. Datenschutz

Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung unter

www.volkshilfe-ooe.at/datenschutz

11. Allgemeines, Erfüllungsort und Gerichtstand

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes vereinbart.

Kreisler*in, Stand 03/2023